Dtsch Med Wochenschr 1998; 123(3): 63-64
DOI: 10.1055/s-0029-1233962
Arztrecht

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Verabreichung von Kontrastmittelinfusionen durch Arzthelferinnen – Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 4.4.1997

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
12 August 2009 (online)

Zum Sachverhalt

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte in einem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil vom 4.4.1997 – 13 C 448/95 – über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der klagende Patient (Kläger) verlangte vom beklagten Arzt, einem niedergelassenen Urologen (Beklagter) Schmerzensgeld und Ersatz des materiellen Schadens wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers. Am 8.6.1994 begab sich der Kläger zur Anfertigung von Röntgenaufnahmen in die Praxisräume des Beklagten. Hierzu erhielt er von einer Arzthelferin auf Anordnung des Arztes eine Kontrastmittelinfusion in den linken Arm. Daraufhin verspürte er Schmerzen im Bereich der Einstichstelle. Dies teilte er dem Beklagten mit. Nachdem der Beklagte die Lage der Nadel kontrolliert hatte, ließ er den Rest des Kontrastmittels einlaufen. Der Kläger behauptete, es sei zu einer Fehlinfusion gekommen. Deshalb sei sein Arm dick angeschwollen. Der Beklagte hätte bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Infusion abbrechen müssen. Mit der Klage verlangte der Kläger ein Schmerzensgeld von mindestens 3.000, – DM sowie Verdienstausfall für die Zeit seiner Krankschreibung. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

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